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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Zustandekommen des Vertrages, die Pflichten der Firma tradeAhead Ltd. nachfolgend TA genannt, und des Käufers sowie die Abwicklung der zwischen dem Käufer und der TA geschlossenen Verträge.
Übersicht:
- Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Vertragsabschluss für Fernabsatzverträge
- Informationspflichten für Fernabsatzverträge
- Widerrufsbelehrung für Fernabsatzverträge mit Verbrauchern
- Preise
- Lieferung
- Eigentumsvorbehalt
- Mängelhaftung / Gewährleistung
- Erweitertes Pfandrecht bei Dienstverträgen
- Ankauf/Inzahlungnahmen
- Allgemeine Haftungsbeschränkungen im Verkehr mit Unternehmern
- Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung
1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Regelung der Vertragsbedingungen für sämtliche Verträge von TA mit dem Käufer, einschließlich solcher, die auf elektronischem Wege geschlossen werden. Nur wenn für das Vertragsverhältnis die gesetzlichen Regelungen zum Fernabsatz zum Tragen kommen, gelten die Abschnitte 2 – 4.
Es gelten jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung, die unter der Internet-Adresse www.tradeahead.net verfügbar ist und ferner in den Geschäftsräumen der TA aushängt.
Unseren Bedingungen entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Genehmigung zugestimmt. Individualvereinbarungen bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.
Soweit diese Bedingungen Regelungen für den Verkehr mit Unternehmern enthalten, gelten diese nur gegenüber einem Unternehmer, der bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, und gegenüber einer juristischen Person des öffentlichen Rechts sowie einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
2. Vertragsabschluss für Fernabsatzverträge
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Die Angebote der TA-Online-Shops sind unverbindlich.
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Der Abschluss eines Vertrages zwischen dem Käufer und der TA kommt in folgender Weise zustande, wenn das Internet-Shop-System für eine Bestellung benutzt wird:
Der Käufer kann aus dem Angebot eines TA-Online-Shops beliebig aussuchen und Artikel seinem Warenkorb hinzufügen. Er kann den Inhalt seines Warenkorbes ändern oder diesen ganz oder teilweise leeren. Nach Fortsetzung der Bestellung erhält der Käufer Einsicht in diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Kundeninformationen. Durch Anklicken des Buttons "JA, ich stimme den Bedingungen zu und bestelle" gibt der Käufer TA gegenüber eine verbindliche Bestellung hinsichtlich der im Warenkorb enthaltenen Waren oder Dienstleistungen ab. TA ist berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot innerhalb einer Woche anzunehmen. Die Annahme kann durch die Auslieferung der Ware oder die Erbringung der Dienstleistung oder dadurch erklärt werden, dass TA dem Käufer in sonstiger Weise die Annahme seiner Bestellung bestätigen. Mit der Annahme ist der Vertrag zustande gekommen.
3. Informationspflichten für Fernabsatzverträge
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Der Käufer ist bei der Registrierung verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich Daten des Käufers ändern, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, ist der Käufer verpflichtet, uns diese Änderung unverzüglich durch Änderung der Angaben in einem TA-Online-Shop mitzuteilen.
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Macht der Käufer falsche Angaben zu Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder Bankverbindung, so können wir, soweit ein Vertrag zustande gekommen ist, vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird schriftlich erklärt. Die Schriftform ist auch durch Absenden einer E-Mail gewahrt.
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Wir senden dem Käufer an die bei der Registrierung vom Käufer angegebene E-Mail-Adresse unmittelbar nach Abgabe der Bestellung durch den Käufer eine E-Mail zu, mit der wir den Eingang der Bestellung bestätigen.
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Der Käufer verpflichtet sich, uns unverzüglich unter info@tradeahead.net zu informieren, wenn diese E-Mail ihn nicht unmittelbar nach Abgabe der Bestellung erreicht hat.
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Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse erreichbar ist, und nicht aufgrund von Weiterleitung, Stillegung oder Überfüllung des E-Mail-Kontos ein Empfang von E-Mail-Nachrichten ausgeschlossen ist.
4. Widerrufsbelehrung für Fernabsatzverträge mit Verbrauchern
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Für den Fall, dass der Käufer eine natürliche Person ist und den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), kann er seine Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angaben von Gründen widerrufen.
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Die Widerrufsfrist beginnt mit Empfang der gelieferten Ware und bei Erbringung einer Dienstleistung, mit dem Tag des Vertragsschlusses.
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Die Widerrufsfrist beginnt jedoch nicht, bevor der Käufer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Textform (z.B. Brief, Fax Email) erhalten hat oder wir den Käufer in sonstiger Weise über sein Widerrufsrecht nach § 355 des Bürgerlichen Gesetzbuches belehrt haben und wir unseren Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit § 1 Abs. 2 und 3 der Verordnung über Informationspflichten nach Bürgerlichem Recht und wir zusätzlich unseren Pflichten nach § 312e Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit § 3 der vorgenannten Verordnung nachgekommen sind.
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Der Widerruf muss in Textform (z.B. Brief, Fax Email) erfolgen. Er kann bei Warenlieferungen auch durch Rücksendung der Ware ausgeübt werden. Er muss keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Widerruf ist zu richten an:
tradeAhead Ltd.
Alte Jülicher Str. 69
47652 Weeze
Fax 02837 9151-91
E-Mail: info@tradeahead.net
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Sollte der Käufer diese Kundeninformationen in Textform (z.B. Brief, Fax Email) nicht erhalten haben und wir den Käufer auch nicht in sonstiger Weise ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht nach § 355 des Bürgerlichen Gesetzbuches belehrt haben, erlischt das Widerrufsrecht nicht.
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Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht auch, wenn wir mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen haben oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
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Das Widerrufsrecht besteht mangels anderer Vereinbarung und unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen u.a. nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren,
- die nach Kundenspezifikation angefertigt werden
- die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind
- die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind
- die schnell verderben können
- deren Verfallsdatum überschritten würde
- bei Verträgen zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen
- von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Käufer entsiegelt worden sind
- von Hardware und sonstigen Geräten, denen versiegelte Software beigefügt ist und diese vom Käufer entsiegelt worden ist.
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Widerrufsfolgen:
Macht der Käufer von seinem Widerrufsrecht fristgerecht Gebrauch, so ist der Käufer an seine, auf den Abschluss eines Vertrages mit der TA gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden.
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Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Wertersatz für die Nutzung der Ware, Zinsen) herauszugeben. Kann der Käufer uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Waren gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie es dem Käufer etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Käufer die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
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Die Ware ist sofort nach der fristgerechten Ausübung des Widerrufsrechts auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden, wenn der Widerruf nicht bereits durch Rücksendung ausgeübt wurde. Hiervon abweichend hat der Käufer bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40 Euro beträgt, die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Eine Verpflichtung zur Rücksendung besteht nicht, wenn die Ware nicht durch Paket versandt werden kann. In diesem Fall wird TA die Ware abholen lassen.
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Finanzierte Geschäfte:
Hat der Käufer den mit uns geschlossenen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerruft er diesen finanzierten Vertrag, ist der Käufer auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig sein Darlehensgeber sind oder wenn sich sein Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, kann der Käufer sich wegen der Rückabwicklung nicht nur an uns, sondern auch an seinen Darlehensgeber halten.
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Im Übrigen ergeben sich die Rechtsfolgen des rechtzeitigen Widerrufs aus den Bestimmungen der §§ 357 und 358 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Ende der Widerrufsbelehrung
5. Preise
a. Unsere Preise verstehen sich ab Lager TA ohne Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.
b. Der Kaufpreis oder die Vergütung ist sofort fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Er ist ohne Skonto und sonstige Abzüge zahlbar.
c. Der Käufer gerät automatisch in Verzug, wenn die Forderung nicht innerhalb der auf der Rechnung genannten Zahlungsfrist, die mit dem Erhalt der Rechnung beginnt, vollständig beglichen ist.
d. Im Verzugsfalle werden Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. erhoben, wobei dem Käufer der Nachweis unbenommen bleibt, dass ein geringerer Verzugsschäden entstanden ist.
e. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, oder diese durch uns anerkannt wurden.
f. Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Die Wechselentgegennahme bedarf immer einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung mit uns. Bei Hereinnahme von Wechseln werden die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen berechnet. Sie sind sofort in bar zu zahlen.
6. Lieferung
a. Die Lieferung erfolgt ab Lager Weeze. Die Wahl trifft der Käufer. TA gibt jedoch eine Empfehlung bezüglich der Versandart. Wird die Versandart vom Käufer nicht ausdrücklich bestimmt, so wählt TA die am geeignetsten erscheinende Versandform. Wählt der Käufer eine andere als die von TA empfohlene Versandform geht die Gefahr des Transportes auf den Käufer über, sobald die Sendung an den Transportausführenden übergeben wurde.
b. Ist der Käufer Unternehmer, gilt der Liefertermin als erfüllt und geht gleichzeitig die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Sendung an den Transportausführenden übergeben wurde.
c. TA ist ausdrücklich zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
d. Wir behalten uns vor, im Falle der Nichtverfügbarkeit des bestellten Artikels dem Käufer einen qualitativ und preislich gleichwertigen Artikel (Ersatzartikel) zuzusenden.
e. Ist die Lieferung eines preislich und qualitativ gleichwertigen Artikels nicht möglich, sind wir berechtigt, uns vom Vertrag zu lösen und die Lieferung zu verweigern. Wir verpflichten uns in diesem Fall, den Käufer über die Nichtlieferbarkeit unverzüglich zu informieren und eine etwaig vom Käufer bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich zu erstatten.
f. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
7. Eigentumsvorbehalt
a. Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes durch uns liegt, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden, kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können.
b. Im Verkehr mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich dann auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber dem Käufer in laufende Rechnung buchen (Kontokorrent-Vorbehalt).
c. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt.
8. Mängelhaftung / Gewährleistung
a. Ist der Liefergegenstand mangelhaft, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt 2 Jahre.
b. Im Verkehr mit Unternehmern haben wir bei der Nacherfüllung die Wahl zwischen der Beseitigung eines Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache. Es verjähren die Ansprüche des Käufers wegen Mängeln der Ware nach einem Jahr.
c. Ansprüche des Käufers auf Gewährleistung sind davon abhängig, dass der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von einem Monat nach Lieferung anzeigt. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB bleiben hiervon unberührt.
d. Wenn wir einem Unternehmer eine neu hergestellte Sache verkauft haben, der Unternehmer diese Sache an einen Verbraucher verkauft hat und er diese Sache als Folge ihrer Mangelhaftigkeit zurücknehmen musste oder der Verbraucher den Kaufpreis gemindert hat, stehen dem Unternehmer die in § 478 BGB bezeichneten gesetzlichen Rechte zu. Diese Rechte verjähren in den Fristen des § 479 BGB. Rechte des Käufers aus §§ 478 und 479 BGB werden durch die Ziffern 1. bis 3. nicht berührt.
e. Der Käufer ist verpflichtet, uns die Überprüfung des von ihm als fehlerhaft bezeichneten Liefergegenstandes zu gestatten.
f. Der Käufer ist verpflichtet, TA die Überprüfung des fehlerhaften Liefergegenstandes zu gestatten. Er hat über den von ihm beanstandeten Fehler ausreichende Auskunft zu erteilen. Stellt sich nach Überprüfung die Inanspruchnahme der Gewährleistung als unbegründet heraus oder waren aufgrund des Zustandes des Gerätes oder aufgrund mangelhafter Fehlerbeschreibung Mehrarbeiten erforderlich, um einen beschriebenen Mangel festzustellen, kann TA dem Käufer ein Entgelt bis zur Höhe der Überprüfungspauschale von 49,- Euro in Rechnung stellen.
g. Die vorstehenden Bestimmungen unter a bis f gelten entsprechend für solche Ansprüche des Käufers, die durch im Rahmen des Vertrages erfolgte Vorschläge oder Beratungen oder durch Verletzung von Aufklärungs-, Hinweis- und Beratungspflichten entstanden sind. Soweit dem Käufer ein Anspruch auf Schadenersatz in Geld zusteht, wird dieser hierdurch nicht berührt.
9. Erweitertes Pfandrecht bei Dienstverträgen
a. TA steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten Auftragsgegenstand zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig sind.
b. Wird der Auftragsgegenstand nicht innerhalb 4 Wochen nach der Abholaufforderung abgeholt, kann von TA mit Ablauf dieser Frist ein angemessenes Lagergeld berechnet werden. Erfolgt nicht spätestens 3 Monate nach der Abholaufforderung die Abholung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leichtfahrlässige Beschädigung oder Untergang. 1 Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Kunden eine Verkaufsandrohung zuzusenden. TA ist berechtigt, den Auftragsgegenstand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung seiner Forderungen zum Verkehrswert zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Kunden zu erstatten.
10. Ankauf/Inzahlungnahmen
a. Der Kunde als Verkäufer gewährt TA eine Übernahmegarantie von 14 Tagen auf die Funktionsfähigkeit der an uns verkauften Ware, sofern der Zustand der Ware auf dem Ankaufbeleg (Rechnung/Gutschrift) nicht anders bezeichnet ist.
b. Sollte innerhalb dieser Frist ein Defekt oder eine sonstige Einschränkung in der Funktionsfähigkeit offenbar werden, kann TA, gegen Rückgabe der Ware an den Verkäufer, a) bei Ankäufen: den Vertrag wandeln und b) bei Inzahlungnahmen die ausbezahlte/angerechnete Summe nachfordern.
c. Eine bestehende gesetzliche Gewährleistung des Kunden gegenüber TA wird hierdurch weder verkürzt noch eingeschränkt.
11. Allgemeine Haftungsbeschränkungen im Verkehr mit Unternehmern
a. In allen Fällen, in denen wir im Verkehr mit Unternehmern aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet sind, haften wir nur, soweit uns, unseren leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Unberührt bleibt die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Unberührt bleibt auch die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist insoweit jedoch außer in den Fällen der Sätze 1 und 2 auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung
a. Für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung Weeze sowie als Gerichtsstand Geldern vereinbart, mit der Maßgabe, dass wir berechtigt sind, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Käufers zu klagen.
b. Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Käufers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
c. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
tradeAhead Ltd. AGB Version vom 01.07.2006
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